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Melderegisterauskünfte
Beschreibung
Sie möchten eine Auskunft aus dem Herner Melderegister bekommen.
Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird.
Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten:
- den Familiennamen
- den Vornamen
- ob ein Doktorgrad vorhanden ist
- die derzeitige Anschrift(en) gegebenenfalls auch die Wegzugsanschrift
- ob die Person verstorben ist
Meldedaten von verzogenen oder verstorbenen Einwohnern werden nach Ablauf einer Frist aus dem Melderegister der Gemeinde gelöscht und gesondert aufbewahrt (archiviert). Die Daten werden für 5 Jahre gespeichert.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt
Weiterführende Informationen
Persönliche Vorsprache, per Post
Voraussetzungen
Einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Absatz 1 Bundesmeldegesetz
Kosten
Einfache Auskünfte gemäß §44 Absatz 1 Bundesmeldegesetz : je Betroffenen 11 Euro
Archivauskünfte: 30 Euro
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne
-
- Friedrich-Ebert-Platz 5
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
-
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne
-
- Hauptstraße 241
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
-