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Melderegisterauskünfte

Beschreibung

Sie möchten eine Auskunft aus dem Herner Melderegister bekommen.

Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird.

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten:

  • den Familiennamen
  • den Vornamen
  • ob ein Doktorgrad vorhanden ist
  • die derzeitige Anschrift(en) gegebenenfalls auch die Wegzugsanschrift
  • ob die Person verstorben ist

Meldedaten von verzogenen oder verstorbenen Einwohnern werden nach Ablauf einer Frist aus dem Melderegister der Gemeinde gelöscht und gesondert aufbewahrt (archiviert). Die Daten werden für 5 Jahre gespeichert.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt


Weitere Informationen

Persönliche Vorsprache, per Post


Voraussetzungen

Einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Absatz 1 Bundesmeldegesetz 


Kosten

Einfache Auskünfte gemäß §44 Absatz 1 Bundesmeldegesetz : je Betroffenen 11 Euro

Archivauskünfte: 30 Euro


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtungen

Vorschläge