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Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeugs

Beschreibung

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB 1) / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB 2) / Fahrzeugbrief
  • die aktuellen amtlichen Kennzeichenschilder
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVb-Nr.), wenn Ihr bisheriges Kennzeichen zu einem Saisonkennzeichen werden soll
  • gültiges Ausweisdokument
  • gestohlenen Kennzeichenschilder augelistet ist!

 

Sollten die amtlichen Kennzeichenschilder gestohlen worden sein, benötigen wir zusätzlich eine ausgefüllte Diebstahlsanzeige der Polizei, in der die Anzahl der 

Bei Verlust von amtlichen Kennzeichenschildern bitten wir Sie, etwa 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vorzusprechen, da Sie noch eine Versicherung an Eides statt über den Verlust in unserem Hause abgeben müssen. Diese kann alternativ jedoch auch bei einem Rechtsanwalt/Notar abgegeben werden.
Bitte teilen Sie uns im Feld "zusätzliche Angaben" mit, aus welchem Grund (Verlust / Diebstahl / sonstiges) eine Umkennzeichnung erfolgen soll. 


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/4 - Zulassungsstelle


Weitere Informationen

Bitte beachten Sie folgendes: Im Falle einer Umkennzeichnung über das i-KFZ-Portal müssen sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil 1 als auch Teil 2 über ein Codefeld (ZB 1 auf der Rückseite, ZB 2 unter dem linken Haltereintrag) verfügen!


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