Suche
Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeugs
Beschreibung
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB 1) / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB 2) / Fahrzeugbrief
- die aktuellen amtlichen Kennzeichenschilder
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb-Nr.), wenn Ihr bisheriges Kennzeichen zu einem Saisonkennzeichen werden soll
- gültiges Ausweisdokument
- gestohlenen Kennzeichenschilder augelistet ist!
Sollten die amtlichen Kennzeichenschilder gestohlen worden sein, benötigen wir zusätzlich eine ausgefüllte Diebstahlsanzeige der Polizei, in der die Anzahl der
Bei Verlust von amtlichen Kennzeichenschildern bitten wir Sie, etwa 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vorzusprechen, da Sie noch eine Versicherung an Eides statt über den Verlust in unserem Hause abgeben müssen. Diese kann alternativ jedoch auch bei einem Rechtsanwalt/Notar abgegeben werden.
Bitte teilen Sie uns im Feld "zusätzliche Angaben" mit, aus welchem Grund (Verlust / Diebstahl / sonstiges) eine Umkennzeichnung erfolgen soll.
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/4 - Zulassungsstelle
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie folgendes: Im Falle einer Umkennzeichnung über das i-KFZ-Portal müssen sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil 1 als auch Teil 2 über ein Codefeld (ZB 1 auf der Rückseite, ZB 2 unter dem linken Haltereintrag) verfügen!
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/4 - KFZ-Zulassungsstelle
-
- Südstraße 8
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-2580 - Fax:
02323 16-2284 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@herne.de
- Telefon:
-