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Amtliche Grenzanzeige
Kurzbeschreibung
Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen und dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Dabei wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenze eines Grundstückes getroffen, dokumentiert und beurkundet.
Dies kann zum Beispiel für ein geplantes Bauvorhaben erforderlich sein, wenn eine grenznahe Mauer oder ein Zaun errichtet werden soll oder bei Grenzstreitigkeiten. Fehlende Grenzzeichen werden bei einer Grenzanzeige nicht ersetzt!
Die Grenzanzeige ist keine Grenzvermessung und wird nicht Gegenstand des Liegenschaftskatasters.
Rechtsgrundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW
Erforderliche Unterlagen
Die entsprechenden Vermessungsanträge müssen vom Antragsteller persönlich unterzeichnet werden und sind mit einer Kostenübernahmeerklärung verbunden.
Weiterführende Informationen
Der Fachbereich Kataster und Geoinformation der Stadt Herne ist bestrebt, dem Bürger qualitativ hochwertige Leistungen zu bieten, die seinen Anforderungen entsprechen. Um die genaue Zielsetzung eines Antrags zu erfahren, ist es bei Vermessungen erforderlich, eine umfassende Beratung zum Sachverhalt zu bieten. Dadurch können oftmals hohe Kosten für den Bürger vermieden werden. Damit wir unsere Kunden weiterhin zielgerichtet beraten können, sehen wir es als unsere Aufgabe, Sie im Amt am konkreten Beispiel in einem Gespräch zu informieren. Desweiteren steht hier das benötigte Kartenmaterial zur Verfügung, um präzise Vereinbarungen treffen zu können. Im Beratungsgespräch besteht auch die Möglichkeit einer Kostenvorberechnung, die aufgrund der gültigen Gebührenvorschriften erfolgt.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link.
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.
An wen wenden
Herr Günter Fürtges
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 81
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 46 75
guenter.fuertges@herne.de
Raum B.E02 (Block B)
Kosten
Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 52/1 - Vermessung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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