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Grundstücke, An- und Verkauf von


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

Ein persönlicher Termin ist nur nach Abstimmung mit der zuständigen sachbearbeitenden Person möglich.

Die personelle Zuständigkeit richtet sich nach dem Stadtbezirk, in dem sich das Grundstück befindet. Für einen ersten Kontakt in Angelegenheiten, die städtischen Grundbesitz betreffen, verwenden Sie bitte unser Kontaktformular .

Die zuständige Person aus der Abteilung Liegenschaftsmanagement wird sich nach Eingang und Prüfung Ihres Anliegens mit Ihnen in Verbindung setzen.

Zuständige Einrichtung

Vorschläge