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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Kurzbeschreibung
Wer mit seinem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland arbeiten möchte beziehungsweise eine Ausbildung oder ein Studium beginnen oder fortsetzen möchte, muss zunächst in vielen Fällen die im Ausland erworbenen Berufs- oder Studienabschlüsse anerkennen lassen.
Beim Anerkennungsverfahren wird der im Ausland erworbene Berufs- oder Hochschulabschluss mit einem sogenannten deutschen „Referenzberuf“ verglichen, und die Gleichwertigkeit wird überprüft.
Auch wer sich in einem zulassungspflichtigen Beruf im Handwerk selbstständig machen möchte, - zum Beispiel als Friseur/in oder als Klempner/in, braucht eine Anerkennung.
Die Weiterbildungsberatungsstelle in der Volkshochschule Herne ist eine autorisierte BBE-Fachberatungsstelle Berufliche Anerkennung.
Was geschieht dort?
- Es wird geprüft, welche Chancen sich aus der Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für Ihre weitere berufliche Entwicklung ergeben.
- Sie werden bei der Antragstellung sowie im Anerkennungsverfahren unterstützt.
- Bei der Anerkennung von Teilen Ihrer Berufsqualifikationen erhalten Sie Hilfe bei der Suche nach der richtigen Anpassungsqualifizierung.
An wen wenden
Annette Möller
Telefon: 0 23 23 / 16 - 31 86
Stadt Herne
Volkshochschule Wanne
Haus am Grünen Ring
Wilhelmstraße 37
44649 Herne
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 31/4 - Volkshochschule
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- Wilhelmstraße 37
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1643 - Fax:
02323 161233-9255 - E-Mail:
vhs@herne.de
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