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Anmeldung von Kraftfahrzeugen / Anhängern
Kurzbeschreibung
Sollten Kennzeichenschilder neu geprägt werden (müssen), sind die Preise dafür bei den Schilderprägediensten zu erfragen, hierzu können wir leider keine Auskünfte erteilen!
Sollten Sie vorab ein Kennzeichen aussuchen/für sich reservieren wollen, nutzen Sie bitte unsere Online-Reservierung des Wunschkennzeichen .
Dienste, die über Suchmaschinen im Internet herausgefiltert werden, gehören mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zur Stadt Herne (sofern der angezeigte Link nicht www.herne.de ist) und bieten möglicherweise Kennzeichen an, die tatsächlich bereits vergeben sind und erhebliche zusätzliche Gebühren verursachen können!
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Zulassung von Fahrzeugen auch Online durchführen. Bitte beachten Sie die weiteren Informationen auf dem weiterführenden Link: https://ikfz.herne.de und gehen Sie wie dort beschrieben vor.
Im Falle einer Online-Zulassung sind die ungesiegelten Kennzeichen gem. § 31 FZV am Fahrzeug anzubringen!
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Die Bearbeitung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Termine werden täglich gegen 13 Uhr mit vierzehntägigem Vorlauf frei gegeben. Außerdem können häufig auch noch Termine morgens um ca. 7 Uhr sowie mittags um ca. 12 Uhr für den gleichen Tag angeboten werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen Zulassungsdienst zu beauftragen. Von diesen Dienstleistungsunternehmen werden die Aufträge gebündelt der Kfz-Zulassungsstelle zugeleitet und in der Regel am selben Tag bearbeitet.
Telefonisch sind die Mitarbeiter*innen der KFZ-Zulassungsstelle unter den folgenden Nummern:
0 23 23 / 16 - 2580 oder 0 23 23 / 16 - 1639
zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Dienstag von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr
Aufgrund des hohen Anrufaufkommens und der maximal möglichen Terminfreigaben sind die Mitarbeiter*innen sowie die Hotline nur erschwert zu erreichen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass nicht alle Anrufe entgegen genommen werden und Rückrufe nicht erfolgen können.
Persönliche Vorsprache oder schriftliche Vollmacht notwendig.
Voraussetzungen
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1) und Teil 2 (ZB 2) / CoC-Bescheinigung / Datenblatt einer technischen Prüfstelle
- Ausweisdokument
- Versicherungsbestätigung (in Form einer sogenannten "eVB-Nummer", häufig noch aufgedruckt auf der altbekannten "Doppelkarte")
- SEPA-Lastschrift-Mandat (Fax, Kopie oder E-Mail werden NICHT akzeptiert)
- Angabe IBAN
An wen wenden
Telefon: 0 23 23 / 16 - 25 80 und 0 23 23 / 16 - 20 83
Telefax: 0 23 23 / 16 - 22 84
strassenverkehrsamt@herne.de
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/4 - KFZ-Zulassungsstelle
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- Südstraße 8
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-2580 - Fax:
02323 16-2284 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@herne.de
- Telefon:
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