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Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung - Verkehrsflächen nutzen oder sperren -

Kurzbeschreibung

Eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung benötigen Sie bei Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder öffentlichen Straßenraumes (Gehwegflächen, Parkstreifen, Fahrbahnflächen oder Fußgängerzonen). Als Sondernutzung gilt die Inanspruchnahme dieser Flächen zum Beispiel durch:

  • Container,
  • Baugerüst / Baugerüst mit Fußgängertunnel,
  • Baustellenüberfahrt,
  • Bauzaun oder Baumaterial,
  • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden,
  • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger.

Bei der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen oder öffentlichen Straßenraumes benötigen Sie gegebenenfalls zusätzlich eine Straßensperrgenehmigung. Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr.

Auch die Durchführung von Großraumtransporten, Schwerlasttransporten oder die Beförderung von Ladungen mit erhöhten Abmessungen und / oder Gewichten bedarf einer Ausnahmegenehmigung.


Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung

Richtlinien für Großraum- und Schwerlasttransporte

Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlagen finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetze im Internet .


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Voraussetzungen

Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig (spätestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Beginn der Sondernutzung) an den Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport der Stadt Herne zu richten. 


An wen wenden

Frau Maraike Schäfer
Telefon: 0 23 23 / 16 - 43 93
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 22
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.16 


Kosten

Die Verwaltungsgebühren betragen zwischen 20 und 250 Euro.

Zuständige Einrichtungen

Vorschläge