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Beglaubigungen von Abschriften/Ablichtungen

Kurzbeschreibung

Diese Information in Leichter Sprache.


Rechtsgrundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes NRW, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herne.


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Einwohner- und Bürgeramt Friedrich-Ebert-Platz 5:
Montag bis Mittwoch:
8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**
10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
13:30 bis 15:30 Uhr nach Terminvereinbarung

Donnerstag:
8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**
10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
13:30 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung

Freitag:
8 bis 12 Uhr nach Terminvereinbarung

** Die Ausgabe von Wartemarken kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. Unabhängig von der Länge der Schlange vor der Eingangstür werden Wartemarken nur an die Personen ausgegeben, die unmittelbar vor der Eingangstür stehen. Sie müssen also unter Umständen trotz längerer Wartezeit in der Schlange damit rechnen, keine Wartemarke zu erhalten. Das Einwohnermeldeamt behält sich vor, auch schon vor 10 Uhr Wartende auf einen anderen Öffnungstag zu verweisen.

Einwohner- und Bürgeramt Rathaus Wanne-Eickel:
Montag:
8 bis 12.30 Uhr nur nach Terminvergabe
13:30 bis 15:30 Uhr nur nach Terminvergabe

Dienstag und Mittwoch:
8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**
10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
13:30 bis 15:30 Uhr nach Terminvereinbarung

Donnerstag:
8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**
10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
13:30 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung

Freitag:
8 bis 12 Uhr nur nach Terminvergabe

** Die Ausgabe von Wartemarken kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. Unabhängig von der Länge der Schlange vor der Eingangstür werden Wartemarken nur an die Personen ausgegeben, die unmittelbar vor der Eingangstür stehen. Sie müssen also unter Umständen trotz längerer Wartezeit in der Schlange damit rechnen, keine Wartemarke zu erhalten. Das Einwohnermeldeamt behält sich vor, auch schon vor 10 Uhr Wartende auf einen anderen Öffnungstag zu verweisen.

Einen Termin im Bürgerzentrum Herne und Wanne vereinbaren.


Voraussetzungen

Originale und Kopien, Schriftstücke in deutscher Sprache, von einer deutschen Behörde ausgestellt oder für eine deutsche Behörde bestimmt. Zuständig ist die Meldebehörde, in der der / die Betroffene seinen / ihren Wohnsitz hat.


An wen wenden

Mitarbeiter des Fachbereiches Bürgerdienste
Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 33
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 68
einwohneramt@herne.de


Kosten

2,50 Euro je beglaubigte Seite

Zuständige Einrichtungen

Vorschläge