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Rechtsgrundlagen
Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes NRW, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herne.
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Einwohner- und Bürgeramt Friedrich-Ebert-Platz 5:
Montag bis Mittwoch:
8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**
10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
13:30 bis 15:30 Uhr nach Terminvereinbarung
Donnerstag:
8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**
10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
13:30 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung
Freitag:
8 bis 12 Uhr nach Terminvereinbarung
** Die Ausgabe von Wartemarken kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. Unabhängig von der Länge der Schlange vor der Eingangstür werden Wartemarken nur an die Personen ausgegeben, die unmittelbar vor der Eingangstür stehen. Sie müssen also unter Umständen trotz längerer Wartezeit in der Schlange damit rechnen, keine Wartemarke zu erhalten. Das Einwohnermeldeamt behält sich vor, auch schon vor 10 Uhr Wartende auf einen anderen Öffnungstag zu verweisen.
Einwohner- und Bürgeramt Rathaus Wanne-Eickel:
Montag:
8 bis 12.30 Uhr nur nach Terminvergabe
13:30 bis 15:30 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag und Mittwoch:
8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**
10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
13:30 bis 15:30 Uhr nach Terminvereinbarung
Donnerstag:
8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**
10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
13:30 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung
Freitag:
8 bis 12 Uhr nur nach Terminvergabe
** Die Ausgabe von Wartemarken kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. Unabhängig von der Länge der Schlange vor der Eingangstür werden Wartemarken nur an die Personen ausgegeben, die unmittelbar vor der Eingangstür stehen. Sie müssen also unter Umständen trotz längerer Wartezeit in der Schlange damit rechnen, keine Wartemarke zu erhalten. Das Einwohnermeldeamt behält sich vor, auch schon vor 10 Uhr Wartende auf einen anderen Öffnungstag zu verweisen.
Voraussetzungen
Originale und Kopien, Schriftstücke in deutscher Sprache, von einer deutschen Behörde ausgestellt oder für eine deutsche Behörde bestimmt. Zuständig ist die Meldebehörde, in der der / die Betroffene seinen / ihren Wohnsitz hat.
An wen wenden
Mitarbeiter des Fachbereiches Bürgerdienste
Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 33
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 68
einwohneramt@herne.de
Kosten
2,50 Euro je beglaubigte Seite
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne
-
- Friedrich-Ebert-Platz 5
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
-
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne
-
- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
-