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Bekämpfung der Schwarzarbeit
Kurzbeschreibung
Ermittlung und Ahndung
- gewerberechtlicher Schwarzarbeit
Verfolgt wird der Schwarzarbeiter, der seiner Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung nicht nachgekommen ist. - handwerksrechtlicher Schwarzarbeit
Verfolgt wird der Schwarzarbeiter, der seiner Eintragungspflicht in die Handwerksrolle nicht nachgekommen ist. - der Auftragsvergabe an Schwarzarbeiter
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Strafprozessordnung (StPO), Handwerksordnung (HWO), Gewerbeordnung (GewO)
Hinweise und Besonderheiten
Anzeigen von Schwarzarbeit nehmen die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe schriftlich, persönlich, telefonisch entgegen. Auch anonymen Anzeigen wird grundsätzlich nachgegangen.
Es besteht ständige telefonische Erreichbarkeit über Festnetz (Mail-Box), im übrigen nach Vereinbarung.
An wen wenden
Frau Birgit Rex
Telefon: 0 23 23 / 16 - 22 60
Telefax: 0 23 23 / 16 - 20 85
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.43
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten
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- Berliner Platz 9
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
- Adresszusatz:
Herne-Mitte
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- E-Mail:
gewerbemeldestelle@herne.de
- E-Mail:
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