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Datenschutzangelegenheiten

Kurzbeschreibung

Durch die Dienststellen der Stadtverwaltung Herne müssen, bei der Erfüllung einer Vielzahl von Aufgaben, personenbezogene Daten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verarbeitet werden. Dies geschieht entweder aufgrund von Rechtsvorschriften oder weil die Betroffenen in die Datenverarbeitung eingewilligt haben.

Die Stadtverwaltung Herne hat daher einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, der die Dienststellen der Stadtverwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes unterstützt und darauf achtet, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist Ansprechperson für Einwohnerinnen und Einwohner, die Fragen zum Datenschutz (Schutz personenbezogener Daten) bei der Stadtverwaltung Herne haben, oder auf Probleme hinweisen möchten.

Bedienstete der Stadtverwaltung Herne können sich in Angelegenheiten des Datenschutzes jederzeit und unmittelbar an ihn wenden, wobei dem Datenschutzbeauftragten die Verpflichtung obliegt, über die Identität der betroffenen Person sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf diese zulassen, Verschwiegenheit zu wahren, wenn er von der betroffenen Person davon nicht befreit wurde.

Der Aufgaben- und Wirkungskreis des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung Herne ist auf die Dienststellen der Stadtverwaltung Herne beschränkt.

Für die Tätigkeit anderer Behörden oder privater Unternehmen ist der jeweils dort bestellte Datenschutzbeauftragte zuständig, auch wenn die Behörde oder das Unternehmen seinen/ihren Sitz oder Standort in Herne hat. Zusätzlich besteht immer auch die Möglichkeit, sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen oder den Bundesbeauftragten für Datenschutz zu wenden.


Rechtsgrundlagen

Der gesetzliche Rahmen für die Datenverarbeitung und den Datenschutz beruht auf den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), dem Landesdatenschutzgesetz NRW (LDSG NRW), sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und einer Vielzahl fachbezogener spezialgesetzlicher Regelungen. Eine große Auswahl dieser Regelungen kann auf den angegebenen Internetseiten der Landesbeauftragten oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz abgerufen werden. 


Hinweise und Besonderheiten

Besuche beim behördlichen Datenschutzbeauftragten sollten nach Möglichkeit telefonisch angekündigt werden, um sicherzustellen, dass der behördliche Datenschutzbeauftragte im Hause ist.


An wen wenden

Frau Bloch
Telefon: 0 23 23 / 16 - 23 83
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 23 83
datenschutz@herne.de

Zuständige Einrichtung

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