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Erschließungs- und Straßenbaubeiträge Straßen- und Wegerecht
Kurzbeschreibung
- Erschließungsbeiträge
- Beiträge gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz
- Erschließungsverträge
- Gestattungsverträge
- Widmungsangelegenheiten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage (Erschließungsbeiträge):
Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung
Rechtsgrundlage (Straßenbaubeiträge):
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung für straßenbauliche Maßnahmen
Weiterführende Informationen
Information Änderung Kommunalabgabengesetz (PDF, 107 KB)
Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung Informationsblatt gesamt (PDF, 133 KB)
Kosten
Erschließungsbeiträge werden erhoben für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung.
Beitragspflicht: Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter des erschlossenen Grundstücks.
Straßenbaubeiträge werden erhoben für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Rechtsgrundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung für straßenbauliche Maßnahmen.
Beitragspflicht: Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter des erschlossenen Grundstücks
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 53/4 - Verwaltung, Finanzen, Beiträge, Straßenrecht
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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