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Erschließungs- und Straßenbaubeiträge Straßen- und Wegerecht

Kurzbeschreibung

  • Erschließungsbeiträge
  • Beiträge gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz
  • Erschließungsverträge
  • Gestattungsverträge
  • Widmungsangelegenheiten

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage (Erschließungsbeiträge):

Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung

Rechtsgrundlage (Straßenbaubeiträge):

Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung für straßenbauliche Maßnahmen


An wen wenden

tiefbauamt@herne.de


Kosten

Erschließungsbeiträge werden erhoben für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung.

Beitragspflicht: Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter des erschlossenen Grundstücks.

Straßenbaubeiträge werden erhoben für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Rechtsgrundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung für straßenbauliche Maßnahmen.

Beitragspflicht: Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter des erschlossenen Grundstücks

Zuständige Einrichtung

Vorschläge