Falknerjagdschein
Kurzbeschreibung
Erteilung und Verlängerung des Falknerjagdscheines
Rechtsgrundlagen
Bundeswildschutzverordnung
Amt/Fachbereich
FB 55 - Stadtgrün
Hinweise und Besonderheiten
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Falknerjagdscheines ist vorab ein Antrag einzureichen.
Die Bearbeitungszeit dauert ca. vier Wochen.
https://www.herne.de/PDF/Formulare/Untere-Jagd-und-Fischereibeh%C3%B6rde/antrag_jagdschein.pdf.pdf
Voraussetzungen
- Vollendung des 15. Lebensjahres
- Wohnort Herne
- Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
- bestandene Falknerprüfung
- Zuverlässigkeit und körperliche Eignung gemäß § 17 Bundesjagdgesetz
An wen wenden
Frau Marion Kandil
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
marion.kandil@herne.de
Zimmer 2.03
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW an:
Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Falknerjagdscheinen
- 1 Jahr: 35 Euro
- 2 Jahre: 60 Euro
- 3 Jahre: 80 Euro
- Tagesfalknerjagdschein: 22,50 Euro
- Falknerjagdscheindoppel: 15 Euro
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 55/1 - Verwaltung
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- Meesmannstraße 9
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
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