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Falknerjagdschein

Kurzbeschreibung

Erteilung und Verlängerung des Falknerjagdscheines


Rechtsgrundlagen

Bundeswildschutzverordnung


Amt/Fachbereich

FB 55 - Stadtgrün


Hinweise und Besonderheiten

Für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Falknerjagdscheines ist vorab ein Antrag einzureichen. 

Die Bearbeitungszeit dauert ca. vier Wochen.

https://www.herne.de/PDF/Formulare/Untere-Jagd-und-Fischereibeh%C3%B6rde/antrag_jagdschein.pdf.pdf


Voraussetzungen

  • Vollendung des 15. Lebensjahres
  • Wohnort Herne
  • Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
  • bestandene Falknerprüfung
  • Zuverlässigkeit und körperliche Eignung gemäß § 17 Bundesjagdgesetz

An wen wenden

Frau Marion Kandil
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
marion.kandil@herne.de
Zimmer 2.03


Kosten

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW an:

Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Falknerjagdscheinen

  • 1 Jahr: 35 Euro
  • 2 Jahre: 60 Euro
  • 3 Jahre: 80 Euro
  • Tagesfalknerjagdschein: 22,50 Euro
  • Falknerjagdscheindoppel: 15 Euro

Zuständige Einrichtungen