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Förderung freier Träger
Kurzbeschreibung
Die Trägervielfalt in der Kinder- und Jugendarbeit ist ein besonderes Qualitätsmerkmal in den Kommunen. Sie garantiert ein breites Freizeit und Bildungsangebot für alle Kinder und Jugendlichen.
Die Stadt fördert die Maßnahmen und Einrichtungen der Freier Träger und Initiativen finanziell, steht für Beratungen zur Verfügung und arbeitet mit den Trägern fachlich und kooperativ zusammen.
Informationen:
- Örtliche Förderrichtlinien
- Herner Kinder-und Jugendförderplan
- Juleika / Ruhrtopcard für EhrenamtlerInnen
Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und in der Verbandsarbeit:
- Erweitertes Führungszeugnis für EhrenamtlerInnen §72a
- Vereinbarung „Prävention Kindeswohlgefährdung“ §8a
Rechtsgrundlagen
Kinder- und Jugendfördergesetz
An wen wenden
Herr Torsten Sülz
Telefon: 0 23 23 / 16 - 32 51
Frau Elisabeth Popp-Heimken
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 97
Telefax: 0 23 25 / 93 26 72
elisabeth.popp-heimken@herne.de
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 42/3 - Jugendförderung
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- Hauptstraße 241
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
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