Suche
Frauenförderung
Kurzbeschreibung
Die Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Gemeinden.
Mit dieser Formulierung in der Gemeindeordnung werden die Kommunen in die Pflicht genommen, sich aktiv für das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen. Das 1999 in Kraft getretene Landesgleichstellungsgesetz NRW schreibt die Aufstellung von Frauenförderplänen für die öffentliche Verwaltung mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren vor.
Rechtsgrundlagen
Landesgleichstellungsgesetz NRW, Gemeindeordnung
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr
Am Nachmittag nach Vereinbarung
An wen wenden
Frau Sabine Schirmer-Klug
Telefon: 0 23 23 / 16 - 22 05
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 58
gleichstellung-vielfalt@herne.de
Zimmer 2.18
Zuständige Einrichtungen
- Büro für Gleichstellung und Vielfalt
-
- Berliner Platz 9
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
- Adresszusatz:
Herne-Mitte
-
- Telefon:
02323 16-2629 - Fax:
02323 16-2541 - E-Mail:
gleichstellung-vielfalt@herne.de
- Telefon:
-