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Frauenförderung

Kurzbeschreibung

Die Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Gemeinden.

Mit dieser Formulierung in der Gemeindeordnung werden die Kommunen in die Pflicht genommen, sich aktiv für das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen. Das 1999 in Kraft getretene Landesgleichstellungsgesetz NRW schreibt die Aufstellung von Frauenförderplänen für die öffentliche Verwaltung mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren vor.


Rechtsgrundlagen

Landesgleichstellungsgesetz NRW, Gemeindeordnung


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr
Am Nachmittag nach Vereinbarung


An wen wenden

Frau Sabine Schirmer-Klug
Telefon: 0 23 23 / 16 - 22 05
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 58
gleichstellung-vielfalt@herne.de
Zimmer 2.18

Zuständige Einrichtung

Vorschläge