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Gebäudeeinmessung


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.


Kosten

Die Gebühren für Gebäudeeinmessungen werden nach der derzeit gültigen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW für das Land NRW festgelegt.Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach dem Wert der baulichen Anlage. Die Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei. 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson

Vorschläge