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Früherkennungsuntersuchungen - Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (UTeilnahmeDatVO)

Kurzbeschreibung

Die Landesregierung NRW möchte die Gesundheit aller Kinder fördern und deshalb die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung steigern. Durch die regelmäßige Teilnahme an den U-Untersuchungen können Erkrankungen und Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden.

Damit möglichst alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, wurde die „Zentrale Stelle Gesunde Kindheit“ beim Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW (LfGA.NRW) eingerichtet, welche die Datenmeldungen der Kinderärzte und des Einwohnermeldeamtes abgleicht und bei Versäumnissen bei der U5 bis zur U9 für Herner Kinder das Familienbüro informiert.

Bei entsprechender Mitteilung durch das LfGA.NRW, nimmt das Familienbüro Kontakt zu den Familien auf und informiert über Vorsorgeuntersuchungen und Beratungs- und Unterstützungsangebote der Jugendhilfe.


Rechtsgrundlagen

UTeilnahmeDatVO des Landes NRW


Amt/Fachbereich

Stadt Herne
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
42/2.1 – Abteilung Planung und Prävention
Familienbüro
Hauptstraße 241 (Erdgeschoss WEZ)
44649 Herne


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag, Mittwoch, Freitag von 10 bis 13 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 14 bis 16 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Bitte bringen Sie Ihr Vorsorgeuntersuchungsheft mit. 


An wen wenden

Holger Närrlich (Teamleitung)
Telefon: 0 23 23 / 16 – 20 03
E-Mail: holger.naerrlich@herne.de

Michaela Tessmer (Verwaltung)
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 81
E-Mail: familienbuero@herne.de