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Internationaler Artenschutz und Anmeldung von geschützten Tieren/Pflanzen; Besitz und Vermarktung von geschützten Tieren und Pflanzen

Kurzbeschreibung

Besitz und Vermarktung von geschützten Tieren und Pflanzen.


Rechtsgrundlagen

Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG-Verordnungen EG 338 / 97 und 865 / 06, Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung


Amt/Fachbereich

FB 55 - Stadtgrün


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Servicezeiten siehe Startseite Fachbereich Stadtgrün bzw. Abteilung 55/1 - Verwaltung

Untere Jagd- und Fischereibehörde, Artenschutz, Reitkennzeichen: Termine nach Vereinbarung

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link.


Voraussetzungen

Besitz, Zucht und Vermarktung von artgeschützten Tieren und Pflanzen


An wen wenden

Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Verwaltungsgebäude
Meesmannstraße 9
44625 Herne

Frau Marion Kandil
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
marion.kandil@herne.de
Zimmer 2.03


Kosten

Die Anmeldung von geschützten Tieren und Pflanzen ist kostenlos.Für die Cites-Bescheinigung (Vermarktungs-, Transportgenehmigung) fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.Ausstellung einer Cites-Bescheinigung 15 Euro.

Zuständige Einrichtungen