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geschützte Tiere und Pflanzen, Anmeldung von
Kurzbeschreibung
Besitz und Vermarktung von geschützten Tieren und Pflanzen.
Rechtsgrundlagen
Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG-Verordnungen EG 338 / 97 und 865 / 06, Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: geschlossen
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link.
Voraussetzungen
Besitz, Zucht und Vermarktung von artgeschützten Tieren und Pflanzen
An wen wenden
Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Verwaltungsgebäude
Meesmannstraße 9
44625 Herne
Frau Marion Kandil
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
marion.kandil@herne.de
Zimmer 2.03
Kosten
Die Anmeldung von geschützten Tieren und Pflanzen ist kostenlos.Für die Cites-Bescheinigung (Vermarktungs-, Transportgenehmigung) fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.Ausstellung einer Cites-Bescheinigung 15 Euro.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 55 - Stadtgrün
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- Meesmannstraße 9
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-4213 - Fax:
02323 16-12339224 - E-Mail:
fb-stadtgruen@herne.de
- Telefon:
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