Internationaler Artenschutz und Anmeldung von geschützten Tieren/Pflanzen; Besitz und Vermarktung von geschützten Tieren und Pflanzen
Kurzbeschreibung
Besitz und Vermarktung von geschützten Tieren und Pflanzen.
Rechtsgrundlagen
Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG-Verordnungen EG 338 / 97 und 865 / 06, Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung
Amt/Fachbereich
FB 55 - Stadtgrün
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Servicezeiten siehe Startseite Fachbereich Stadtgrün bzw. Abteilung 55/1 - Verwaltung
Untere Jagd- und Fischereibehörde, Artenschutz, Reitkennzeichen: Termine nach Vereinbarung
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link.
Voraussetzungen
Besitz, Zucht und Vermarktung von artgeschützten Tieren und Pflanzen
An wen wenden
Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Verwaltungsgebäude
Meesmannstraße 9
44625 Herne
Frau Marion Kandil
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
marion.kandil@herne.de
Zimmer 2.03
Kosten
Die Anmeldung von geschützten Tieren und Pflanzen ist kostenlos.Für die Cites-Bescheinigung (Vermarktungs-, Transportgenehmigung) fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.Ausstellung einer Cites-Bescheinigung 15 Euro.
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 55/1 - Verwaltung
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- Meesmannstraße 9
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
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