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geschützte Tiere und Pflanzen, Anmeldung von

Kurzbeschreibung

Besitz und Vermarktung von geschützten Tieren und Pflanzen.


Rechtsgrundlagen

Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG-Verordnungen EG 338 / 97 und 865 / 06, Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: geschlossen

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link.


Voraussetzungen

Besitz, Zucht und Vermarktung von artgeschützten Tieren und Pflanzen


An wen wenden

Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Bürgerzentrum Herne-Mitte 5 (alte Sparkasse)
Friedrich-Ebert-Platz 5
44623 Herne

Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Verwaltungsgebäude
Meesmannstraße 9
44625 Herne

Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Rathaus Wanne und Nebengebäude
Rathausstraße 6
44649 Herne

Frau Marion Kandil
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
marion.kandil@herne.de
Zimmer 2.03


Kosten

Die Anmeldung von geschützten Tieren und Pflanzen ist kostenlos.Für die Cites-Bescheinigung (Vermarktungs-, Transportgenehmigung) fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.Ausstellung einer Cites-Bescheinigung 15 Euro.

Zuständige Einrichtung

Vorschläge