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Grabnutzungsrechte - Vorzeitige Annahme von Rückgaben

Kurzbeschreibung

Auf Antrag genehmigt der Fachbereich Stadtgrün die vorzeitige Rückgabe von Nutzungsrechten an Gräbern.

Für die Pflege (Grab mit Raseneinsaat) erhebt die Stadt Herne eine Pflegegebühr entsprechend der Friedhofsgebührensatzung. 


Rechtsgrundlagen

Friedhofsgebührensatzung, Friedhofssatzung


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13:30 bis 15:30 Uhr


An wen wenden

Frau Kerstin Jung
Telefon: 0 23 23 / 16 - 42 26
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
kerstin.jung@herne.de
Nebenfriedhöfe, Zimmer 123

Frau Susanne Söntgen
Telefon: 0 23 23 / 16 - 42 25
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
susanne.soentgen@herne.de
Südfriedhof

Zuständige Einrichtungen

Vorschläge