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Grenzvermessung
Kurzbeschreibung
Grenzvermessungen dienen der Feststellung, Abmarkung sowie der Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Es werden die Grenzen des Grundstücks mit Hilfe der Unterlagen des Liegenschaftskatasters vor Ort untersucht und überprüft. Fehlerhafte Grenzzeichen werden ersetzt (erneut abgemarkt). An falscher Stelle stehende Grenzzeichen werden entfernt und an der richtigen Stelle abgemarkt.
Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort angezeigt, mit der Aufnahme einer Grenzniederschrift beurkundet und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Grenzvermessungen werden beispielsweise für geplante Bauvorhaben (Wohngebäude, Garagen und so weiter), geplante Begrenzungen (Zäune, Hecken und so weiter) und bei Grenzstreitigkeiten benötigt.
Hierbei wird gleichzeitig eine Aktualisierung des Katasters vorgenommen und der Nachweis im amtlichen Verzeichnis dokumentiert. Dies ist der wesentliche Unterschied zur kostengünstigeren Amtlichen Grenzanzeige.
Rechtsgrundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.
Der Fachbereich Kataster und Geoinformation der Stadt Herne ist bestrebt, dem Bürger qualitativ hochwertige Leistungen zu bieten, die seinen Anforderungen entsprechen. Um die genaue Zielsetzung eines Antrags zu erfahren, ist es bei Vermessungen erforderlich, eine umfassende Beratung zum Sachverhalt zu bieten. Dadurch können oftmals hohe Kosten für den Bürger vermieden werden. Damit wir unsere Kunden weiterhin zielgerichtet beraten können, sehen wir es als unsere Aufgabe, Sie im Amt am konkreten Beispiel in einem Gespräch zu informieren. Desweiteren steht hier das benötigte Kartenmaterial zur Verfügung, um präzise Vereinbarungen treffen zu können. Im Beratungsgespräch besteht auch die Möglichkeit einer Kostenvorberechnung, die aufgrund der gültigen Gebührenvorschriften erfolgt.
Voraussetzungen
Die entsprechenden Vermessungsanträge müssen vom Antragsteller persönlich unterzeichnet werden und sind mit einer Kostenübernahmeerklärung verbunden.
An wen wenden
Herr Günter Fürtges
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 81
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 46 75
guenter.fuertges@herne.de
Raum B.E02 (Block B)
Kosten
Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 52/1 - Vermessung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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