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Hausnummernangelegenheiten

Kurzbeschreibung

Die Bezeichnung nach Straße und Hausnummer ist seit langem das allseits verwendete und bekannte Identifizierungsmerkmal für Gebäude und damit für bebaute Grundstücke. Sie dient als Orientierungs- und Organisationsmittel für Behörden, Versorgungsbetriebe, dem Rettungswesen unter anderem, aber auch der Orientierung des Bürgers.

Die Vergabe neuer Hausnummern erfolgt im Zuge des Bauordnungsverfahren bei der Genehmigung von Neubauten oder auch bei der Erweiterung und Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden. Bei der Anbindung größerer Neubaugebiete an eine vorhandene Straße kann es erforderlich werden, vorhandene Hausnummern umzunummerieren, dabei werden in einem festgelegten Verwaltungsverfahren die Hauseigentümer und die betroffenen Verwaltungsstellen durch den Fachbereich Kataster und Geoinformation informiert.

Die Benennung neuer Straßen wird ebenfalls durch den Fachbereich Kataster und Geoinformation in Abstimmung mit den bürgerschaftlichen Gremien durchgeführt.

Bei Unstimmigkeiten zwischen der tatsächlichen am Haus angebrachten Nummer, dem Eintrag im Einwohnermelderegister und dem amtlichen Nachweis führt der Fachbereich Kataster und Geoinformation eine Klärung herbei.


Rechtsgrundlagen

BauGB, Ordnungsbehördliche Straßenverordnung, Gemeindeordnung NRW


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.


An wen wenden

Herr Henning Horn
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 58
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 46 47
henning.horn@herne.de
Raum B.108 (Block B)

Herr Stefan Köhn
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 47
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 46 47
stefan.koehn@herne.de
Raum B.102 (Block B)


Kosten

Die Neuvergabe einer Hausnummer im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens beziehungsweise eine Umnummerierung von Amts wegen ist gebührenfrei. Die Verwaltungsgebühr aufgrund eines Antrages auf Vergabe einer zusätzlichen Hausnummer (PDF, 98 KB) beträgt zurzeit 45 Euro.

Zuständige Einrichtung

Vorschläge