BIS: Suche und Detail

Jugendhilfe im Strafverfahren

Kurzbeschreibung

Die Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren) berät und unterstützt Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre), die eine Straftat begangen haben oder einer solchen verdächtigt werden. Sie wird dann tätig, wenn sie durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft von dem Strafverfahren erfährt oder wenn junge Menschen oder deren Eltern sich direkt an die Jugendgerichtshilfe wenden. Die Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe sind keine Strafverteidiger und in ihrer Arbeit unabhängig von Justiz und Polizei. Sie sind Sozialarbeiterinnen, die junge Menschen während des gesamten Strafverfahrens beraten, begleiten und ihnen gegebenenfalls Hilfestellung bei persönlichen Problemen geben.

Weitere Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, spätestens in einer Jugendgerichtsverhandlung das Gericht und die Staatsanwaltschaft über die Persönlichkeit, die Entwicklung und das Umfeld des jungen Menschen zu informieren. Der Jugendrichter benötigt diese Informationen, da er die jungen Menschen, wenn möglich, erziehen und nicht bestrafen will. Bei der Auswahl dieser erzieherisch notwendigen Maßnahmen unterstützt ihn die Jugendgerichtshilfe. Einen großen Teil der erzieherischen Maßnahmen vermittelt und überwacht sie auch. 


Rechtsgrundlagen

§52 SGB VIII; § 38 JGG


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung


An wen wenden

Frau Ruppert
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 30
jugendgerichtshilfe@herne.de
Zimmer 3.60

Geschäftsstelle
Telefon: 0 23 23 / 16 - 32 22 oder 0 23 23 / 16 - 36 27
jugendgerichtshilfe@herne.de
Zimmer 3.64

Zuständige Einrichtung

Vorschläge