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Jugendschutz

Kurzbeschreibung

Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit


Rechtsgrundlagen

Jugendschutzgesetz (JuSchG)


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr


Voraussetzungen

Der oder die Jugendliche muss in der Öffentlichkeit beeinträchtigt sein. Eingriffe in den privaten Bereich sind nicht möglich.


An wen wenden

Thorsten Nagel
Telefon: 0 23 25 / 37 55 91

Zuständige Einrichtung

Vorschläge