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Kommunaler Ordnungsdienst
Kurzbeschreibung
Präsenzdienste durch Mitarbeiter in Dienstbekleidung im gesamten Stadtgebiet. Gemeinsame Streifendienste mit der Polizei im Rahmen der ordnungspartnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Verhinderung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten insbesondere Verstöße gegen nachfolgende Bestimmungen:
- Herner Ortsrecht (OBV)
- Gewerberecht
- Straßenverkehrsrecht
- Tierschutzrecht
- Landeshundegesetz
- Jugendschutzgesetz
- Immissionsschutzrecht
Erteilung mündlicher Verwarnungen. Erhebung von Verwarngeldern. Erfassung von Verstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs. Personalienfeststellungen. Aussprechen von Platzverweisen.
Hinweise und Besonderheiten
Der Arbeitseinsatz der Mitarbeiter erfolgt flexibel in der Zeit von 7 bis 22 Uhr.
Seit 1999 zeigt der KOD Präsenz im Stadtgebiet Herne. Er hat sich als Ansprechpartner für den Bürger etabliert, steigert das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger und reagiert unmittelbar auf festgestellte Rechtsverstöße.
"Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung" sind im Stadtgebiet Herne untrennbar mit dem Einsatz des KOD verbunden.
An wen wenden
Frau Sigrid Mertens
Telefon: 0 23 23 / 16 - 44 44
Telefax: 0 23 23 / 16 - 10 44
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 3.10
Herr Dennis Trompetter
Telefon: 0 23 23 / 16 - 43 65
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 54
Zuständige Einrichtung
- Abteilung 44/3 - Ordnungs- und Außendienste
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- Südstraße 8
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-4365 - Fax:
02323 161233-9279 - E-Mail:
ordnungsamt@herne.de
- Telefon:
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