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Kulturelle Projektförderung
Kurzbeschreibung
Herner Kulturschaffende haben die Möglichkeit, für die Durchführung nicht alltäglicher Kulturprojekte kommunale Zuschüsse zu beantragen. Förderfähig sind Projekte, die in besonderem Maße zur Bereicherung der örtlichen Kunst- und Kulturszene beitragen und die traditionelle, elementare sowie regelmäßig wiederkehrende Aktivitäten effektvoll ergänzen.
Über die Vergabe von Projektförderungen entscheidet der Kultur- und Bildungsausschuss. Ein formloser schriftlicher Förderantrag ist grundsätzlich bis spätestens zum 30. April eines Jahres beim Fachbereich Kultur einzureichen, der auf Wunsch auch bei der Antragstellung berät.
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
sowie Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Das Merkblatt “Allgemeine Richtlinien der Stadt Herne für kommunale Zuschüsse zu kulturellen Projekten" informiert ausführlich über Bewertungskriterien, Förderungsgrundsätze, über die Modalitäten der Antragstellung sowie über die organisatorische Abwicklung der Projektförderung. Das Merkblatt ist beim Fachbereich Kultur erhältlich.
An wen wenden
Frau Claudia Stipp
Telefon: 0 23 23 / 16 - 22 90
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 28
claudia.stipp@herne.de
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 32 - Kultur
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- Willi-Pohlmann-Platz 1
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1641 - E-Mail:
kulturbuero@herne.de
- Telefon:
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