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Lagebezeichnung (Änderung)
Kurzbeschreibung
Das Liegenschaftskataster weist die Lagebezeichnung der Flurstücke nach. Sie wird als Beschreibung des Flurstückes ins Grundbuch übernommen, nimmt aber nicht am öffentlichen Glauben teil. Sie erleichtet das Auffinden der Flurstücke und enthält in der Regel den Straßennamen und falls bebaut, die Hausnummer(n). Flurstücke, die landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt werden, beschreibt man gerne mit den Gewannennamen. Der Fachbereich Kataster und Geoinformation nutzt Nachweise anderer Stellen und Hinweise der Bürger, um Lagebezeichnungen zu berichtigen.
Rechtsgrundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz NRW
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.
Voraussetzungen
Schriftlicher Nachweis
An wen wenden
Herr Henning Horn
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 58
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 46 47
henning.horn@herne.de
Raum B.108 (Block B)
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 52/3 - Liegenschaftskataster
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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