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Lagebezeichnung (Änderung)

Kurzbeschreibung

Das Liegenschaftskataster weist die Lagebezeichnung der Flurstücke nach. Sie wird als Beschreibung des Flurstückes ins Grundbuch übernommen, nimmt aber nicht am öffentlichen Glauben teil. Sie erleichtet das Auffinden der Flurstücke und enthält in der Regel den Straßennamen und falls bebaut, die Hausnummer(n). Flurstücke, die landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt werden, beschreibt man gerne mit den Gewannennamen. Der Fachbereich Kataster und Geoinformation nutzt Nachweise anderer Stellen und Hinweise der Bürger, um Lagebezeichnungen zu berichtigen.


Rechtsgrundlagen

Vermessungs- und Katastergesetz NRW


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.


Voraussetzungen

Schriftlicher Nachweis


An wen wenden

Herr Henning Horn
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 58
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 46 47
henning.horn@herne.de
Raum B.108 (Block B)

Zuständige Einrichtung

Vorschläge