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Lageplan zum Bauantrag

Kurzbeschreibung

Zur Beantragung von Baugenehmigungen werden Lagepläne benötigt. Der amtliche Lageplan stellt auf der Grundlage der Liegenschaftskarte ein geplantes bauliches Vorhaben auf dem Baugrundstück sowie die vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken dar. Er weist unter anderem die rechtmäßigen Grenzen des Baugrundstücks, seine Umringsmaße und die Fläche nach.

Desweiteren werden auch detaillierte Angaben zur Entwässerung, zum Baumbestand und zu vorhandenen baulichen Anlagen benötigt. Aus diesem Grund wird eine Vermessung vor Ort veranlasst.


Rechtsgrundlagen

Vermessungs- und Katastergesetz, Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.

Der Fachbereich Kataster und Geoinformation der Stadt Herne ist bestrebt, dem Bürger qualitativ hochwertige Leistungen zu bieten, die seinen Anforderungen entsprechen. Um die genaue Zielsetzung eines Antrags zu erfahren, ist es bei Vermessungen erforderlich, eine umfassende Beratung zum Sachverhalt zu bieten. Dadurch können oftmals hohe Kosten für den Bürger vermieden werden. Damit wir unsere Kunden weiterhin zielgerichtet beraten können, sehen wir es als unsere Aufgabe, Sie im Amt am konkreten Beispiel in einem Gespräch zu informieren. Desweiteren steht hier das benötigte Kartenmaterial zur Verfügung, um präzise Vereinbarungen treffen zu können. Im Beratungsgespräch besteht auch die Möglichkeit einer Kostenvorberechnung, die aufgrund der gültigen Gebührenvorschriften erfolgt.


Voraussetzungen

Die entsprechenden Vermessungsanträge müssen vom Antragsteller persönlich unterzeichnet werden und sind mit einer Kostenübernahmeerklärung verbunden.


Kosten

Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson

Vorschläge