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Landschaftsschutz, Beratung und Info zum

Kurzbeschreibung

Die Untere Naturschutzbehörde betreut in Herne

  • Landschaftsschutzgebiete (LSG) in einer Größenordnung von 852 Hektar
  • Naturschutzgebiete (NSG) in einer Größenordnung von 125 Hektar

Der Landschaftsplan Herne legt in verschiedenen Ge- und Verboten Regeln fest, was in einem Naturschutzgebiet / Landschaftsschutzgebiet erlaubt und was verboten ist.

Informationen darüber erhalten Sie im Landschaftsplantext oder direkt bei der Unteren Naturschutzbehörde.


Rechtsgrundlagen

Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr


An wen wenden

Diplom-Biologin
Frau Cornelia Schulz
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 27
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
unb@herne.de
Zimmer 1.24

Zuständige Einrichtung

Vorschläge