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Maklererlaubnis

Kurzbeschreibung

Wer gewerbsmäßig

  1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
  2. den Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln,
  3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes betreiben,
  4. Bauvorhaben
  1. als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
  2. als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will,

bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

  1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist, oder
  2. der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis eingetragen ist.

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)


Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft des Wohnsitz-Finanzamtes in Steuersachen
  • Auskunft des Wohnsitz-Amtsgerichtes aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichtes aus dem Schuldnerverzeichnis.

Weitere Informationen

Wer ohne Erlaubnis ein Gewerbe als Makler, Bauträger oder Baubetreuer betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 oder 50.000 Euro geahndet werden kann.


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Helfen Sie mit, Wartezeiten zu vermeiden und vereinbaren Sie mit uns einen individuellen Termin.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis vier Wochen.

Eine persönliche Vorsprache bei der Gewerbeabteilung ist zwingend notwendig. Daher werden keine Antragsunterlagen versandt. 


An wen wenden

Frau Patricia Kurtek
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 67
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
ordnungsamt@herne.de
Buchstabe G bis K, Nf bis Nz, W, X, Y, Z - Zimmer 2.38b

Frau Sabrina Stein
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 52
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
gewerbemeldestelle@herne.de
Buchstaben L, M, Na, O, Ö, P, Q, R, S , Zimmer 2.39

Herr Patrick Gockel
Telefon: 0 23 23 / 16 - 23 87
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
gewerbemeldestelle@herne.de
Zimmer: 2.40


Kosten

Die Höhe der anfallenden Verwaltungsgebühr beträgt für eine Erlaubnis zur Ausübung des Makler-, Bauträger und Baubetreuungsgewerbes 500 Euro.

Die Höhe der anfallenden Verwaltungsgebühr beträgt für eine Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes der Darlehens- und Investmentvermittlung und Anlageberatung zwischen 2.500 und 3.500 Euro.

Zuständige Einrichtung

Vorschläge