Suche
Mietspiegel
Kurzbeschreibung
Mietspiegel 2025
Der qualifizierte Mietspiegel 2025 (gültig ab 1. Januar 2025) ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er wurde von der Stadt Herne sowie von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (vergleiche § 558 c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
Federführend bei der Erstellung des Mietspiegels Herne ist innerhalb der Herner Stadtverwaltung der Fachbereich Vermessung und Kataster. Der Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern soll den Mietvertragsparteien den Überblick über die Mietentgelte erleichtern und zur Versachlichung bei der eigenverantwortlichen Vereinbarung von Mieten beitragen.
Mit dem Mietspiegel kann die Miethöhe unter Berücksichtigung von Baujahr, Wohnungsart, Größe und Beschaffenheit, Ausstattung und Lage ermittelt werden. Der Mietspiegel muss zwei Jahre nach Veröffentlichung der Marktentwicklung angepasst und mindestens alle vier Jahre neu erstellt werden. Der Mietspiegel wird nicht in gedruckter Form vorliegen, sondern in Hinblick auf den Ressourcenschutz als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt.
Mietspiegel 2023
Der Mietspiegel 2023 ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist (§ 558 c BGB).
Federführend bei der Erstellung des Mietspiegels in Herne ist der Fachbereich Kataster und Geoinformation.
Der Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern soll den Mietvertragsparteien den Überblick über die Mietentgelte erleichtern und zur Versachlichung bei der eigenverantwortlichen Vereinbarung von Mieten beitragen.
Die im Mietspiegel angegebene Tabelle stellt eine „Übersicht über die üblichen Entgelte“ im Sinne des BGB dar und enthält Mietwerte je Quadratmeter Wohnfläche und Monat, gestaffelt nach Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit (Baujahr), Größe und Ausstattung der Wohnungen.
Der Mietspiegel wird im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst beziehungsweise er wird seitens der Herausgeber mindestens alle vier Jahre neu erstellt.
Die gedruckte Ausgabe erhalten Sie kostenlos in der Katasterauskunft des Fachbereichs Kataster und Geoinformation. Auskünfte zum Mietspiegel erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Rechtsgrundlagen
BGB, II. Berechnungsverordnung
Weiterführende Informationen
Es können telefonisch Auskünfte daraus erteilt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.
An wen wenden
Herr Rainer Rehfeld
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 09
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 27
rainer.rehfeld@herne.de
Raum B.210 (Block B)
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 52/2 - Verwaltung
-
- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
-