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Naturschutzmaßnahmen, Erteilung von Förderzusagen zur Durchführung von
Kurzbeschreibung
Erteilung von Förderzusagen aus städtischen Artenschutzgeldern und aus bereitgestellten Mitteln des Landes zur Durchführung von Naturschutzmaßnahmen. Ziel: Anlage und Pflege von Landschaftsflächen, Waldrändern und Grünflächen, Obstwiesen unter anderem Festsetzungen des Landschaftsplanes.
Rechtsgrundlagen
Richtlinien der Stadt Herne über die Gewährung von Naturschutz- und Artenschutzgeldern.
Richtlinien des Landes NRW über die Gewährung von Landesmitteln zur Durchführung von Naturschutzmaßnahmen; hier: Förderrichtlinien Naturschutz 88, Vertragsnaturschutz.
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Beizubringende Unterlagen wie Eigentumsnachweise, Pachtverträge oder ähnliches sind je nach Einzelfall vorzulegen.
Voraussetzungen
Je nach Förderungsart variabel aufzubringender Eigenanteil zwischen 30 und 50 Prozent.
Für Vertragsnaturschutzmaßnahmen wird kein Eigenanteil fällig.
Zu beachten: Zweckbindungsfrist zwischen 15 und 25 Jahren.
An wen wenden
Herr Martin Pawlicki
Telefon: 0 23 23 / 16 - 23 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
unb@herne.de
Zimmer 112
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 55 - Stadtgrün
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- Meesmannstraße 9
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-4213 - Fax:
02323 16-12339224 - E-Mail:
fb-stadtgruen@herne.de
- Telefon:
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