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Naturschutzmaßnahmen, Erteilung von Förderzusagen zur Durchführung von

Kurzbeschreibung

Erteilung von Förderzusagen aus städtischen Artenschutzgeldern und aus bereitgestellten Mitteln des Landes zur Durchführung von Naturschutzmaßnahmen. Ziel: Anlage und Pflege von Landschaftsflächen, Waldrändern und Grünflächen, Obstwiesen unter anderem Festsetzungen des Landschaftsplanes. 


Rechtsgrundlagen

Richtlinien der Stadt Herne über die Gewährung von Naturschutz- und Artenschutzgeldern.

Richtlinien des Landes NRW über die Gewährung von Landesmitteln zur Durchführung von Naturschutzmaßnahmen; hier: Förderrichtlinien Naturschutz 88, Vertragsnaturschutz.


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

Beizubringende Unterlagen wie Eigentumsnachweise, Pachtverträge oder ähnliches sind je nach Einzelfall vorzulegen.


Voraussetzungen

Je nach Förderungsart variabel aufzubringender Eigenanteil zwischen 30 und 50 Prozent.

Für Vertragsnaturschutzmaßnahmen wird kein Eigenanteil fällig.

Zu beachten: Zweckbindungsfrist zwischen 15 und 25 Jahren. 


An wen wenden

Herr Martin Pawlicki
Telefon: 0 23 23 / 16 - 23 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
unb@herne.de
Zimmer 112

Zuständige Einrichtung

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