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Flurstücke Nutzungsart (Änderung)
Kurzbeschreibung
Das Liegenschaftskataster weist die tatsächliche Nutzung der Flurstücke nach einem Nutzungsartenkatalog nach. Diese Beschreibung wird ins Grundbuch übernommen, nimmt aber nicht am öffentlichen Glauben teil. Das heißt, derjenige, der ein Recht an einem Grundstück hat beziehungsweise erwerben will, kann sich auf diese Angaben im Grundbuch nur mit Einschränkungen berufen. Der Nachweis der Nutzungsart dient hauptsächlich statistischen und steuerlichen Zwecken. Die Abteilung Liegenschaftskataster nutzt Nachweise anderer Stellen und Hinweise der Bürger, um Nutzungsarten zu berichtigen.
Rechtsgrundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz NRW
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.
Voraussetzungen
Schriftlicher Nachweis
An wen wenden
Herr Henning Horn
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 58
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 46 47
henning.horn@herne.de
Raum B.108 (Block B)
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 52/3 - Liegenschaftskataster
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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