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Ordnungsbehördliche Bestattungen

Kurzbeschreibung

Beisetzung Verstorbener bei fehlenden Bestattungspflichtigen oder bei Bestattungspflichtigen, die ihrer Verpflichtung nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig nachkommen.


Rechtsgrundlagen

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr

Die Ordnungsbehörde veranlasst die Beisetzung und zieht eventuell vorhandene Bestattungspflichtige zur Kostenübernahme heran.


An wen wenden

Herr Michael Habon
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 05
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.27

Zuständige Einrichtung

Vorschläge