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Personalausweis (vorläufig, maschinenlesbar)
Beschreibung
- maximale Gültigkeitsdauer 3 Monate
- Papierausweis ohne Online-Funktion bzw. Chip
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz
Erforderliche Unterlagen
- neuzeitliches biometrisches Lichtbild
- alter BPA oder Reisepass
- ggf. Nachweis über Verlust bzw. Diebstahl des alten Ausweises
- Achtung: ist der bisherige (nicht mehr gültige oder verlorene oder gestohlene) Ausweis nicht in Herne ausgestellt worden, kann nur dann in der Vorsprache ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn von der Stadt/Kreis/Gemeinde, welche den alten Ausweis ausgestellt hatte, zur Personenidentifikation alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Kalkulieren Sie ggf. einen weiteren Besuch ein oder kontaktieren Sie uns vorab über Einwohneramt@herne.de
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Einwohner- und Bürgeramt Friedrich-Ebert-Platz 5:
Montag bis Mittwoch:
8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**
10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
13:30 bis 15:30 Uhr nach Terminvereinbarung
Donnerstag:
8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**
10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
13:30 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung
Freitag:
8 bis 12 Uhr nach Terminvereinbarung
** Die Ausgabe von Wartemarken kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. Unabhängig von der Länge der Schlange vor der Eingangstür werden Wartemarken nur an die Personen ausgegeben, die unmittelbar vor der Eingangstür stehen. Sie müssen also unter Umständen trotz längerer Wartezeit in der Schlange damit rechnen, keine Wartemarke zu erhalten. Das Einwohnermeldeamt behält sich vor, auch schon vor 10 Uhr Wartende auf einen anderen Öffnungstag zu verweisen.
Einwohner- und Bürgeramt Rathaus Wanne-Eickel:
Montag:
8 bis 12.30 Uhr nur nach Terminvergabe
13:30 bis 15:30 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag und Mittwoch:
8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**
10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
13:30 bis 15:30 Uhr nach Terminvereinbarung
Donnerstag:
8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**
10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
13:30 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung
Freitag:
8 bis 12 Uhr nur nach Terminvergabe
** Die Ausgabe von Wartemarken kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. Unabhängig von der Länge der Schlange vor der Eingangstür werden Wartemarken nur an die Personen ausgegeben, die unmittelbar vor der Eingangstür stehen. Sie müssen also unter Umständen trotz längerer Wartezeit in der Schlange damit rechnen, keine Wartemarke zu erhalten. Das Einwohnermeldeamt behält sich vor, auch schon vor 10 Uhr Wartende auf einen anderen Öffnungstag zu verweisen.
Einen Termin im Bürgerzentrum Herne und Wanne vereinbaren.
Persönliche Vorsprache ist notwendig.
Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist zusätzlich die Vorsprache beider Elternteile beziehungsweise eines Elternteiles und die Einverständniserklärung des anderen Elternteiles erforderlich.
Voraussetzungen
Personalausweis oder Pass, 1 biometrisches neuzeitiges Lichtbild, Beantragung eines endgültigen Personalausweises
Kosten
10 Euro
Hinweis: Sie können wahlweise bar oder mit ec-Karte / Pin bezahlen. Die Zahlung mit einer Kreditkarte ist leider nicht möglich.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne
-
- Friedrich-Ebert-Platz 5
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
-
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne
-
- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
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