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Rattenbekämpfung

Kurzbeschreibung

Die Stadt Herne führt auf den im Stadtgebiet gelegenen bebauten und unbebauten Grundstücken regelmäßig Rattenbekämpfungsaktionen durch. Die Bekämpfung in den unterirdischen Entwässerungsanlagen sowie die oberirdische Bekämpfung findet alljährlich zweimal statt. 


Rechtsgrundlagen

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Rattenbekämpfung in der Stadt Herne


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr

Grundsätzlich ist für die Bekämpfung von Ratten auf privaten Grundstücken der Eigentümer des Grundstückes, Mieter, Pächter und so weiter selber verantwortlich und muss sich daher, wenn der Befall einen gewissen Umfang übersteigt, an ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen (siehe Brachchentelefonbücher) wenden. Darüber hinaus kann in Einzelfällen und auch räumlich beschränkt durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung bei der Rattenbekämpfung geholfen werden.


An wen wenden

Herr Michael Habon
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 05
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.27

Zuständige Einrichtung

Vorschläge