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Rattenbekämpfung
Kurzbeschreibung
Die Stadt Herne führt auf den im Stadtgebiet gelegenen bebauten und unbebauten Grundstücken regelmäßig Rattenbekämpfungsaktionen durch. Die Bekämpfung in den unterirdischen Entwässerungsanlagen sowie die oberirdische Bekämpfung findet alljährlich zweimal statt.
Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Rattenbekämpfung in der Stadt Herne
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
Grundsätzlich ist für die Bekämpfung von Ratten auf privaten Grundstücken der Eigentümer des Grundstückes, Mieter, Pächter und so weiter selber verantwortlich und muss sich daher, wenn der Befall einen gewissen Umfang übersteigt, an ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen (siehe Brachchentelefonbücher) wenden. Darüber hinaus kann in Einzelfällen und auch räumlich beschränkt durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung bei der Rattenbekämpfung geholfen werden.
An wen wenden
Herr Michael Habon
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 05
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.27
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 44/1 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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- Berliner Platz 9
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
- Adresszusatz:
Herne-Mitte
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- Telefon:
02323 16-1632 - Fax:
02323 161233-9279 - E-Mail:
ordnungsamt@herne.de
- Telefon:
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