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Reisegewerbekarte

Kurzbeschreibung

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • selbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlage finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetze im Internet .


Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft des Wohnsitz-Finanzamtes in Steuersachen

Weitere Informationen

Wer ohne Erlaubnis ein Reisegewerbe ausübt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

Helfen Sie mit, Wartezeiten zu vermeiden und vereinbaren Sie mit uns einen individuellen Termin.


An wen wenden

Frau Kerstin Mosbach
Telefon: 0 23 23 / 16 - 23 02
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
ordnungsamt@herne.de
(Dienstag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr) - Zimmer 2.38


Kosten

Die Höhe der für eine Erlaubniserteilung anfallenden Gebühr beträgt zwischen 75 Euro und 500 Euro.

Zuständige Einrichtung

Vorschläge