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Schiedspersonen in Herne
Kurzbeschreibung
Die Schiedspersonen sind nach dem Schiedsamtsgesetz zuständig für
- Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zum Beispiel vermögensrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Wahrung nachbarrechtlicher Belange),
- Schlichtungsverfahren in Strafsachen (zum Beispiel Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch).
Die Einschaltung einer Schiedsperson ist gebührenpflichtig. Das Stadtgebiet ist in 6 Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt. Die zuständige Schiedsperson können Sie beim Fachbereich Recht und Bauordnung erfahren.
Rechtsgrundlagen
Schiedsamtsgesetz
Kosten
Die Tätigkeit der Schiedspersonen ist gebührenpflichtig.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 23 - Recht
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-2309 - Fax:
02323 161233-9206 - E-Mail:
rechtsamt@herne.de
- Telefon:
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