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Schiedspersonen in Herne

Kurzbeschreibung

Die Schiedspersonen sind nach dem Schiedsamtsgesetz zuständig für

  1. Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zum Beispiel vermögensrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Wahrung nachbarrechtlicher Belange),
  2. Schlichtungsverfahren in Strafsachen (zum Beispiel Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch).

Die Einschaltung einer Schiedsperson ist gebührenpflichtig. Das Stadtgebiet ist in 6 Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt. Die zuständige Schiedsperson können Sie beim Fachbereich Recht und Bauordnung erfahren.


Rechtsgrundlagen

Schiedsamtsgesetz


An wen wenden

Stefanie Höffken
Telefon: 0 23 23 / 16 - 2509
stefanie.hoeffken@herne.de


Kosten

Die Tätigkeit der Schiedspersonen ist gebührenpflichtig.

Zuständige Einrichtung

Vorschläge