Sozialhilfe innerhalb von Einrichtungen
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr
Miontag und Freitag geschlossen
Ab dem 01.10.2026 sind persönliche Vorsprachen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierzu die Ihnen bekannte Rufnummer der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.
Diese neue Regelung im Fachbereich Soziales der Stadt Herne betrifft die Bereiche Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, Bildung und Teilhabe, Pflegewohngeld, Unterhalt und Bestattungskosten.
Als Zeitfenster für Terminvereinbarungen stehen weiterhin die o.g. Öffnungszeiten zur Verfügung.
Nicht terminierte Vorsprachen sind ab dem 01.10.2026 nicht mehr möglich.
Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per Telefax beziehungsweise E-Mail möglich.
E-Mail sozialhilfe-pflegewohngeld@herne.de
Telefax 0 23 23 / 16 - 12 33 32 00
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 241
- PLZ: 44649 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1650 - E-Mail:
soziales@herne.de
- Telefon:
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