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Stadterneuerungsmaßnahmen, Durchführung von

Kurzbeschreibung

Behebung städtebaulicher Missstände und sozialer Problemlagen in Stadtteilen durch allgemeine Ordnungs-, Erschließungs- und Infrastrukturverbesserungsmaßnahmen sowie durch Anreizfinanzierung zur Initiierung privater Investitionen und zur Stärkung der Erneuerungskräfte im Gebiet.


Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch, Förderrichtlinien der Stadterneuerung des Landes NRW


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung.


Voraussetzungen

Private und öffentliche Grundstückseigentümer sowie Mieter, Pächter und Nutzungsberechtigte im Satzungsgebiet.


An wen wenden

Frau Heike Lindemann
Telefon: 0 23 23 / 16 - 33 81
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 53
heike.lindemann@herne.de
Raum A.101 (Block A)

Zuständige Einrichtung

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