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Umgangsrechtsberatung

Kurzbeschreibung

Der Soziale Beratungsdienst bietet Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes an.

Das Umgangsrecht gibt dem nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil die Möglichkeit, - zum Wohle des Kindes und seiner geistigen und körperlichen Entwicklung - mit dem Kind regelmäßig in Kontakt zu treten. Briefliche Kontakte, Telefongespräche und Kontakte per Internet sollen den persönlichen Umgang ergänzen. Er kann so die verwandtschaftlichen Beziehungen mit dem Kind aufrechterhalten und einer Entfremdung vorbeugen. In besonders gelagerten Fällen kann das Umgangsrecht auch Dritten zustehen (zum Beispiel Großeltern).

Das Umgangsrecht beinhaltet kein Erziehungsrecht. Das Erziehungsrecht ist als Teil der Personensorge dem sorgeberechtigten Elternteil vorbehalten.

Zunächst sollten die Eltern versuchen, sich über die Gestaltung des Umgangsrechts zu einigen. Ist keine Einigung zwischen den Elternteilen möglich, so kann der Soziale Beratungsdienst Hilfestellung anbieten. Mütter und Väter haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes. Bei der Anbahnung von Besuchskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder selbst vereinbarter Umgangsregelungen werden Beratung und gegebenenfalls Hilfestellungen angeboten. 


Rechtsgrundlagen

§ 18 SGB VIII


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung


An wen wenden

Frau Frings-Baranowski
Telefon: 0 23 23 / 16 - 33 28
Telefax: 0 23 23 / 16 - 46 25
asd-mitte@herne.de
Bereich Mitte, Zimmer 2.26

Herr Schüßler
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 69
Telefax: 0 23 23 / 16 - 30 72
asd-wanne-eickel@herne.de
Bereich Wanne / Eickel, Zimmer 4.76

Frau Kranemann
Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 11
Telefax: 0 23 23 / 16 - 21 54
asd-sodingen@herne.de
Bereich Sodingen, Zimmer 2.06

Zuständige Einrichtung

Vorschläge