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Vermessungen, sonstige (unter anderem Gebäudeabsteckung)

Kurzbeschreibung

Der Fachbereich Kataster und Geoinformation der Stadt Herne führt die vermessungstechnischen Leistungen für die Planung und Absteckung von größeren baulichen Objekten, vermessungstechnische Maßnahmen zur Bauüberwachung sowie Deformationsmessungen an vorhandenen Bauwerken durch. Außerdem leistet er topographische Vermessungen, worunter man die Erfassung flächenbezogener Basisdaten nach Lage und Höhe versteht. Solche Bestandsaufnahmen, die unter anderem Straßenführungen oder Grünanlagen nachweisen, dienen als Planungsgrundlage für größere Bauvorhaben oder zur Vorbereitung der Bauleitplanung. Insbesondere ist bei diesen Vermessungen die Gebäudeabsteckung (grob und fein) hervorzuheben:

Grobabsteckung
Das genehmigte Bauvorhaben wird nach Lage und Höhe in die Örtlichkeit übertragen. Bei der Grobabsteckung werden nach den Planungsunterlagen des Architekten die Eckpunkte des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück zum Beispiel mit Holzpflöcken oder Eisenstangen markiert. Danach kann der Erdaushub beginnen.

Feinabsteckung
Eine genaue Anzeige der Gebäudeeckpunkte auf dem Baugrundstück wird auf wenige Millimeter durchgeführt. Anschließend kann auf Grund dieser präzisen Vermessung das Fundament hergestellt werden.

Die Absteckung erfolgt auf einem sogenannten Schnurgerüst. Es besteht aus Holzlatten, auf denen Nägel angebracht werden. Diese Nägel befinden sich auf der Verlängerung der jeweiligen Gebäudeaußenkante. Nach dem Spannen einer Schnur zwischen allen Nägeln auf den Schnurgerüsten hat der Handwerker eine präzise Angabe des Baukörpers.


Rechtsgrundlagen

Vermessungs- und Katastergesetz, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW


Weitere Informationen

Der Fachbereich Kataster und Geoinformation der Stadt Herne ist bestrebt, dem Bürger qualitativ hochwertige Leistungen zu bieten, die seinen Anforderungen entsprechen. Um die genaue Zielsetzung eines Antrags zu erfahren, ist es bei Vermessungen erforderlich, eine umfassende Beratung zum Sachverhalt zu bieten. Dadurch können oftmals hohe Kosten für den Bürger vermieden werden. Damit wir unsere Kunden weiterhin zielgerichtet beraten können, sehen wir es als unsere Aufgabe, Sie im Amt am konkreten Beispiel in einem Gespräch zu informieren. Desweiteren steht hier das benötigte Kartenmaterial zur Verfügung, um präzise Vereinbarungen treffen zu können. Im Beratungsgespräch besteht auch die Möglichkeit einer Kostenvorberechnung, die aufgrund der gültigen Gebührenvorschriften erfolgt.


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.


Voraussetzungen

Die entsprechenden Vermessungsanträge müssen vom Antragsteller persönlich unterzeichnet werden und sind mit einer Kostenübernahmeerklärung verbunden.


An wen wenden

Herr Günter Fürtges
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 81
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 46 75
guenter.fuertges@herne.de
Raum B.E02 (Block B)


Kosten

Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

Zuständige Einrichtung

Vorschläge