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Vermessungsunterlagen (Antrag)
Kurzbeschreibung
Vermessungsunterlagen sind alle im Kataster archivierten, flurstücksbezogenen Unterlagen, die benötigt werden, um eine Vermessung durchzuführen. Die Bereitstellung ist in analoger als auch digitaler Form möglich. Zusätzlich können berechtigte Vermesser Unterlagen per Online-Zugriff abfragen (spezielle Einrichtung erforderlich).
Rechtsgrundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz NRW, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache oder per Online-Zugriff.
Voraussetzungen
Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax) mit persönlicher Unterschrift oder persönliche Vorsprache.
An wen wenden
Herr Uwe Awater
Telefon: 0 23 23 / 16 - 47 25
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 14
uwe.awater@herne.de
Raum B.209 (Block B)
Frau Karina Schaffert
Telefon: 0 23 23 / 16 - 36 85
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 14
karina.schaffert@herne.de
Raum B.101 (Block B)
Kosten
Die Gebühren werden nach der Vermessungsgebührenordnung NRW abgerechnet.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 52/2 - Verwaltung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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