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Versteigerung von gepfändeten Gegenständen

Kurzbeschreibung

Die Vollstreckungsabteilung des Fachbereichs Steuern und Zahlungsabwicklung pfändet regelmäßig Gegenstände von Schuldnern, die Forderungen trotz Mahnung nicht beglichen haben. Wird dann immer noch nicht gezahlt, kommen die Pfandsachen in die Versteigerung, um vom Erlös die Schulden zu begleichen oder wenigstens zu verringern. Gepfändet werden zum Beispiel Schmuck und Computer, Uhren, Autos und Unterhaltungselektronik.

Gepfändete Gegenstände werden seit Anfang August 2004 von der Zahlungsabwicklung im Internet versteigert, und zwar bei www.zoll-auktion.de .


Rechtsgrundlagen

§§ 21 ff Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VWVG NRW)


Weiterführende Informationen

Die Versteigerungsbedingungen sind auf der Hompage www.zoll-auktion.de erklärt.


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr


An wen wenden

Herr Michael Belka
Telefon: 0 23 23 / 16 - 45 42
Telefax: 0 23 23 / 16 - 45 99
michael.belka@herne.de

Zuständige Einrichtungen

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