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Wärmepumpe, Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Erlaubnis zur Installation und Betrieb von Erdwärmesonden und zum Betrieb einer Erdreich- oder Wasser-Wärmepumpe


Rechtsgrundlagen

§§ 2, 3 und 7 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 24 und § 25 Landeswassergesetz NRW


Weitere Informationen

Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen sollen, sind beim zuständigen Bergamt (1) und beim Geologischen Landesamt NRW (2) anzuzeigen.

(1) Bergamt Gelsenkirchen, Kurt-Schumacher-Straße 313, 45897 Gelsenkirchen
Bergamt Recklinghausen, Reitzensteinstraße 28 - 30, 45657 Recklinghausen

(2) Geologischer Dienst NRW , De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

Vorsprache nicht erforderlich.


An wen wenden

Diplom-Ingenieur
Herr Peter Koch
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 47
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 21
peter.koch@herne.de 


Anträge/Formulare

Antrag Wärmepumpe (PDF, 84 KB)


Kosten

Mindestgebühr 100 Euro

Gebührengesetz für das Land NRW in Verbindung mit der Tarifstelle 28.1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung

Zuständige Einrichtung

Vorschläge