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Geothermie / Erdwärmenutzung / Wärmepumpe

Kurzbeschreibung

Erlaubnis zur Installation und Betrieb einer Wärmepumpenanlage zur Energieentnahme mittels Erdwärmesonde oder Erdwärmekollektor.

Die Nutzung der oberflächennahen Geothermie mittels Grundwasserbrunnen wird in der Regel nicht empfohlen. Aufgrund des hohen Eisengehalts im Grundwasser funktionieren die Grundwasserwämepumpen leider nicht dauerhaft und sind sehr wartungsintensiv.


Rechtsgrundlagen

§ 8 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 34 Landeswassergesetz NRW


Weiterführende Informationen

Bohrungen sind beim Geologischen Dienst NRW (1) anzuzeigen. Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen sollen, sind zudem beim zuständigen Bergamt (2) anzuzeigen.

(1) Geologischer Dienst NRW , De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld

(2) Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstr. 25, 44135 Dortmund


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

Vorsprache nicht erforderlich.


An wen wenden

Frau Annika Brösing
Telefon: 0 23 23 / 16 - 25 96
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 21
E-Mail: annika.broesing@herne.de 


Anträge/Formulare

Antrag Wärmepumpe (PDF, 84 KB)


Kosten

Mindestgebühr 200 Euro

Gebührengesetz für das Land NRW in Verbindung mit der Tarifstelle 4.3.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung

Zuständige Einrichtungen

Vorschläge