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Geothermie / Erdwärmenutzung / Wärmepumpe
Kurzbeschreibung
Erlaubnis zur Installation und Betrieb einer Wärmepumpenanlage zur Energieentnahme mittels Erdwärmesonde oder Erdwärmekollektor.
Die Nutzung der oberflächennahen Geothermie mittels Grundwasserbrunnen wird in der Regel nicht empfohlen. Aufgrund des hohen Eisengehalts im Grundwasser funktionieren die Grundwasserwämepumpen leider nicht dauerhaft und sind sehr wartungsintensiv.
Rechtsgrundlagen
§ 8 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 34 Landeswassergesetz NRW
Weiterführende Informationen
Bohrungen sind beim Geologischen Dienst NRW (1) anzuzeigen. Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen sollen, sind zudem beim zuständigen Bergamt (2) anzuzeigen.
(1) Geologischer Dienst NRW , De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld
(2) Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstr. 25, 44135 Dortmund
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Vorsprache nicht erforderlich.
An wen wenden
Frau Annika Brösing
Telefon: 0 23 23 / 16 - 25 96
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 21
E-Mail: annika.broesing@herne.de
Kosten
Mindestgebühr 200 Euro
Gebührengesetz für das Land NRW in Verbindung mit der Tarifstelle 4.3.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 51/5 - Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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