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elektronische Identifikationskarte für Unionsbürger - eID
Kurzbeschreibung
Das „Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“ (eID-Karte-Gesetz - eIDKG) trat am 1. November 2019 in Kraft.
Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte den Online-Ausweis. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Aufgrund der EU-weiten Notifizierung der Online-Ausweisfunktion gemäß eIDAS-Verordnung kann die neue eID-Karte auch von Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates genutzt werden, der (noch) nicht über ein notifiziertes eID-System verfügt – unabhängig davon, ob sie in Deutschland leben oder nicht. Auf diese Weise setzt die deutsche eID-Funktion neue Maßstäbe im europaweiten Wettbewerb der eID-Systeme.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit dem Online-Ausweis für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.
Amt/Fachbereich
Einwohner- und Bürgeramt, Herne und Wanne-Eickel
Weiterführende Informationen
Personalausweisportal - Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
Hinweise und Besonderheiten
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€ ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.
Voraussetzungen
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne
-
- Friedrich-Ebert-Platz 5
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
-
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne
-
- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
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