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Büro für Gleichstellung und Vielfalt

Beschreibung

Die Abteilungen:

  • Interne und externe Frauenförderung
  • Verwaltung und Organisation
  • Fachstelle Frau und Beruf

befinden sich im Haus der Martin-Opitz-Bibliothek (direkt neben der Filmwelt Herne).

 

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist verfassungsrechtlich garantiert! (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz) Der Staat hat sich verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und sich dafür einzusetzen, bestehende Nachteile zu beseitigen.

Auch Landesverfassungen nehmen diesen Auftrag auf. Im § 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass das Verfassungsgebot auch Aufgabe der Gemeinden ist. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe können Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden. In kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist eine hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen. In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit 373 Gleichstellungsstellen bzw. Frauenbüros tätig. Alle kommunalen Gleichstellungsstellen sind in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / Gleichstellungsstellen NRW zusammengeschlossen.

Anschrift

  • Büro für Gleichstellung und Vielfalt
  • Martin-Opitz-Bibliothek
  • Berliner Platz 5
  • 44623 Herne
  • Postfach 10 18 20


Kontakt


Servicezeiten

Wochentag Servicezeitraum 1 Servicezeitraum 2
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für Beratungen telefonisch oder per E-Mail einen Termin.


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