BIS: Suche und Detail

Abteilung 25/3 - Zentrale Vollstreckung

Beschreibung

Aufgabe der Zentralen Vollstreckung ist die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW). Dabei wendet sie unter anderem folgende gesetzlich zugelassene Maßnahmen an:

  • Lohnpfändung
  • Kontopfändung
  • Sachpfändung (insbesondere KFZ-Pfändung)
  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • Eintragung ins Schuldnerverzeichnis
  • Einleitung von Zwangsversteigerungsverfahren

 

Bankverbindung

IBAN: DE64 4325 0030 0001 1009 99
BIC: WELADED1HRN

Anschrift

  • Abteilung 25/3 - Zentrale Vollstreckung
  • Verwaltungsgebäude
  • Freiligrathstraße 12
  • 44623 Herne

Kontakt


Verkehrsanbindung

Verwaltungsgebäude Freiligrathstr. 12 im Geoportal


Servicezeiten

Wochentag Servicezeitraum 1 Servicezeitraum 2
Montag 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr

Neben den regulären Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.


Diese Einrichtung gehört zu

Fachbereich 25 - Steuern und Zahlungsabwicklung

Zuständige Kontaktperson

Vorschläge