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Wohngeld

Beschreibung

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne in allen Wohngeldfragen.

Telefonisch erreichen Sie uns montags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr

und dienstags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr unter der Servicehotline 02323 16 - 3414.

 

Für persönliche Vorsprachen benötigen Sie einen Termin.

Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02323 - 16 3414, per E-Mail unter wohngeld@herne.de oder über die Online Terminvergabe möglich.

 

Zum Online-Antrag auf Wohngeld gelangen Sie hier.


Rechtsgrundlagen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt.

Es wird als Mietzuschuss für Mieter*innen von Wohnraum und als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum geleistet.

Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz.


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
  • Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht
    • Falls Sie in einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Falls Sie in einem nichteuropäischen Staat (Drittstaat) angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel, z.B. eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung
  • Nachweise zum Mietzuschuss z.B.:
    • Mietvertrag und ergänzende Vereinbarungen mit dem Vermieter, falls es solche gibt
    • Mietbescheinigung
    • Nachweise über Ihre Mietzahlungen für die letzten drei Monate (Quittungen oder Kontoauszüge)
  • Nachweise zum Lastenzuschuss z.B.:
    • Grundbuchauszug
    • Kaufvertrag
    • Fremdmittelbescheinigungen bei noch zu zahlenden Krediten
    • Wohnflächenberechnung
  • Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern z.B.:
    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt
  • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (z.B.: Verdienstbescheinigungen, Lohnabrechnungen, Rentenbescheide)
  • Nachweis über Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad
 
Hinweis zum Einreichen von Unterlagen:
Bitte reichen Sie notwendige Unterlagen und Nachweise möglichst als Kopie ein. Aufgrund der Digitalisierung der Verwaltung und Einführung der elektronischen Akte werden eingereichte Dokumente nach kurzer Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform entsorgt und vernichtet. Gerne können Sie Ihre Dokumente auch digital (per E-Mail) übersenden.

Amt/Fachbereich

FB 41


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell mehrere Wochen.


Hinweise und Besonderheiten

Hinweis: Für die Dauer des Wohngeld-Anspruches besteht für die Kinder ggf. ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden LINK.


Voraussetzungen

Die Leistungshöhe ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.

Vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sofern in diesen Leistungen auch die Unterkunftskosten enthalten sind. Grundsätzlich berechtigt sind dagegen zum Beispiel Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I, von Sozialversicherungsrenten oder Erwerbstätige, soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und zwar rückwirkend vom Ersten des Monats an, in dem der Antrag gestellt wird.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen (anonymisiert) ausrechnen lassen.

Nach der Berechnung haben Sie dort auch die Möglichkeit, einen Antrag online auszufüllen & abzusenden.

Zum Online-Antrag auf Wohngeld gelangen Sie hier: Online-Antrag Wohngeld

 

Weitere Informationen zu dem Thema Wohngeld erhalten Sie auch auf den Seiten des Landesministeriums