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Wohngeld

Beschreibung

 

Persönliche Vorsprachen nur mit Termin,

montags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr sowie

dienstags & donnerstags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr.

 

Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02323 - 16 3414 möglich.

 

Zum Online-Antrag auf Wohngeld gelangen Sie hier.

 

Hinweis zum Einreichen von Unterlagen:

Bitte reichen Sie notwendige Unterlagen und Nachweise möglichst als Kopie ein. Aufgrund der Digitalisierung der Verwaltung und Einführung der elektronischen Akte werden eingereichte Dokumente nach kurzer Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform entsorgt und vernichtet. Gerne können Sie Ihre Dokumente auch digital (per E-Mail) übersenden.


Rechtsgrundlagen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt.

Es wird als Mietzuschuss für Mieter*innen von Wohnraum und als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum geleistet.

Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz.


Amt/Fachbereich

FB 41


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell mehrere Wochen.


Weitere Informationen

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne in allen Wohngeldfragen.

Telefonisch erreichen Sie uns montags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr

und dienstags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr unter der Servicehotline 02323 16 - 3414.

 

Für persönliche Vorsprachen benötigen Sie einen Termin.


Voraussetzungen

Die Leistungshöhe ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.

Vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sofern in diesen Leistungen auch die Unterkunftskosten enthalten sind. Grundsätzlich berechtigt sind dagegen zum Beispiel Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I, von Sozialversicherungsrenten oder Erwerbstätige, soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und zwar rückwirkend vom Ersten des Monats an, in dem der Antrag gestellt wird.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen (anonymisiert) ausrechnen lassen.

Nach der Berechnung haben Sie dort auch die Möglichkeit, einen Antrag online auszufüllen & abzusenden.

Zum Online-Antrag auf Wohngeld gelangen Sie hier: Online-Antrag Wohngeld

 

Weitere Informationen zu dem Thema Wohngeld erhalten Sie auch auf den Seiten des Landesministeriums 

Vorschläge