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Liegenschaftskarte

Kurzbeschreibung

Flurkarte

Beschreibung

Die Liegenschaftskarte wird auch als Katasterkarte oder Flurkarte bezeichnet. Sie enhält alle Flurstücke und Gebäude in ihrer geometrischen Form. Sie erstreckt sich über den gesamten städtischen Katasteramtsbezirk. Seit ihrer Entstehung im vorletzten Jahrhundert wird sie ständig aktualisiert. Mittlerweile liegt sie für einen großen Teil der Gemeinden digital geführt vor. Jeder Bürger kann sie einsehen und Auszüge gegen Gebühr beantragen. Meist werden diese Auszüge für Bauanträge, Beleihungen und Kaufverträge benötigt.

Ein Auszug kann von Ihnen persönlich oder schriftlich (mit persönlicher Unterschrift) in der Katasterauskunft beantragt werden. Die Karte kann je nach Gebiet als Ausdruck oder als digitaler Datensatz abgegeben werden. Die Gebühren werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) abgerechnet.

Hinweis: Zur Beantragung einer Baugenehmigungen wird in der Regel ein Lageplan benötigt. Nur bei kleineren Baumaßnahmen kann ein beglaubigter Auszug aus der Katasterkarte als Grundlage für diesen Lageplan dienen. Für größere Baumaßnahmen ist ein Plan erforderlich, der über den Inhalt der Katasterkarte hinaus auch bauordnungsrechtliche Angaben enthält. Einen Lageplan zum Bauantrag können Sie bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder beim Fachbereich Vermessung und Kataster beantragen.

Grundlagenkarte online:

Über das Geoportal der Stadt Herne erhalten Sie online Einsicht in die Grundlagenkarte auf Basis des Datenbestandes aus dem Allgemeinen Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Stellen Sie dazu die Maßstabsstufe 1:1000 oder 1:500 ein, in denen die Karte angezeigt wird.
Erstellte Auszüge aus der „Grundlagenkarte online“ (Druck oder Datenexport) ersetzen keine Auszüge aus der Liegenschaftskarte.


Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax, E-Mail) oder Online-Formular


Amt/Fachbereich

FB 52


Kosten

Die Gebühren werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW abgerechnet.


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