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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Beschreibung

Grundstückseigentümer können durch eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde Baulasten auf ihre Grundstücke übernehmen. Die Baulast ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück und erhält als Ordnungsmerkmal eine Nummer. Sie werden beim Fachbereich Vermessung und Kataster archiviert und bilden das Baulastenverzeichnis. Mit dem Auszug aus dem Baulastenverzeichnis erhält zum Beispiel der Erwerber eines Grundstückes den Nachweis, ob und wie das Grundstück mit Baulasten belastet ist.


Rechtsgrundlagen

Bauordnung NRW, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW


Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax) mit persönlicher Unterschrift.


Amt/Fachbereich

FB 52


Kosten

Siehe Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 2.5.6


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