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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Beschreibung
Grundstückseigentümer können durch eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde Baulasten auf ihre Grundstücke übernehmen. Die Baulast ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück und erhält als Ordnungsmerkmal eine Nummer. Sie werden beim Fachbereich Vermessung und Kataster archiviert und bilden das Baulastenverzeichnis. Mit dem Auszug aus dem Baulastenverzeichnis erhält zum Beispiel der Erwerber eines Grundstückes den Nachweis, ob und wie das Grundstück mit Baulasten belastet ist.
Rechtsgrundlagen
Bauordnung NRW, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax) mit persönlicher Unterschrift.
Amt/Fachbereich
FB 52
Kosten
Siehe Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 2.5.6
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 52/3 - Liegenschaftskataster
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Fachbereich 52 - Vermessung und Kataster
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-4618
- E-Mail:
- katasterauskunft@herne.de
-
- Telefon:
- 02323 16-4621