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Wettbürosteuer

Kurzbeschreibung

Besteuerung Sport- und Pferdewetten

Beschreibung

Zum Ausfüllen der Selbsterklärung für Wettbürosteuern nutzen Sie bitte den Online-Assistenten oder das Formular unter "Downloads" oben rechts.

Die Entgegennahme der Wettbürosteuerselbsterklärung inklusive aller Anlagen durch die Stadt Herne gilt als formloser Steuerbescheid (Heranziehung). Die Widerspruchsfrist beginnt mit Eingang der Wettbürosteuerselbsterklärung bei der Stadt Herne. Ein schriftlicher Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn die Steuer abweichend von Ihrer Steuererklärung festgesetzt wird.

 


Rechtsgrundlagen

Wettbürosteuersatzung der Stadt Herne 


Amt/Fachbereich

FB 25


Fristen

Die Selbsterklärung ist für jeden Kalendermonat bis zum 10. des nachfolgenden Kalendermonats einzureichen. 


Weitere Informationen

Zahlung der Steuer 
Der von Ihnen ermittelte Steuerbetrag ist mit der Abgabe der Steueranmeldung unter Angabe der Vertragsgegenstandsnummer umgehend auf das Konto der Stadt Herne - Zahlungsabwicklung - zu überweisen. 


Folgen verspäteter Zahlung 
Bei verspäteter Zahlung ist nach § 240 der Abgabenordnung (AO 1977) für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1% des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag. Für notwendige Beitreibungsmaßnahmen werden Gebühren (Mahngebühren und  Zwangsvollstreckungskosten) nach der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung erhoben. 


Konto der Stadt Herne
Herner Sparkasse
IBAN: DE69 4325 0030 0001 0002 23
BIC: WELADED1HRN


Rechtsbehelf

Gegen die Heranziehung zur Vergnügungssteuer kann innerhalb eines Monats nach der Heranziehung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Herne, der Oberbürgermeister, Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne zu erheben. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Dafür ist entweder das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und an die elektronische Poststelle der Stadt Herne vps@herne.de zu übermitteln oder der Widerspruch ist durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an die De-Mail-Adresse info@herne.de-mail.de zu senden. Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieser Heranziehung nicht gehemmt, insbesondere die Zahlungsverpflichtung nicht aufgehoben. 


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